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Rechtslage · Schweiz
Digitale Barrierefreiheit in der Schweiz: Rechtslage und Anforderungen
Welche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit gelten in der Schweiz? Die Rechtslage unterscheidet zwischen öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen. Für die Bundesverwaltung bestehen konkrete Vorgaben, während für private Websites derzeit keine mit dem deutschen BFSG vergleichbare generelle WCAG-Konformitätspflicht gilt.
Welche Gesetze regeln digitale Barrierefreiheit in der Schweiz?
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) bilden wichtige bundesrechtliche Grundlagen. Für digitale Dienstleistungen des Bundes konkretisieren sie Anforderungen an die Zugänglichkeit.
Art. 14 Abs. 2 BehiG verpflichtet den Bund, seine Internetdienstleistungen für sehbehinderte Menschen ohne erschwerende Bedingungen zugänglich zu machen. Art. 10 BehiV verweist für die Ausgestaltung auf die Informatikstandards des Bundes.
Der eCH-0059 Accessibility Standard ist die zentrale technische Vorgabe im Schweizer E-Government. Sein primärer Anwendungsbereich sind Informationen und Dienstleistungen des Gemeinwesens sowie konzessionierter Unternehmen. Er gilt nicht automatisch für jedes private Schweizer Unternehmen.
Was müssen öffentliche Stellen erfüllen?
Für die Bundesverwaltung gelten konkrete Anforderungen an digitale Barrierefreiheit. Der eCH-0059 V3.0 stützt sich für Webinhalte und mobile Anwendungen auf WCAG 2.1 Level AA und ergänzt diese technische Basis.
- Websites und mobile Anwendungen
- publizierte elektronische Dokumente
- Erklärungen zur Barrierefreiheit und Kontaktmöglichkeiten nach den jeweils anwendbaren Vorgaben
- ausgewählte Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache, soweit der Standard dies für den konkreten Anwendungsbereich vorsieht
Bei Kantonen und Gemeinden hängt die konkrete rechtliche Verbindlichkeit zusätzlich von kantonalen beziehungsweise kommunalen Regelungen und der jeweiligen Übernahme entsprechender Standards ab.
Müssen private Unternehmen in der Schweiz ihre Website barrierefrei machen?
Nicht jede private Website in der Schweiz unterliegt derzeit einer generellen gesetzlichen WCAG-AA-Konformitätspflicht.
Art. 6 BehiG enthält ein Diskriminierungsverbot für private Anbieter, die Dienstleistungen öffentlich anbieten. Daraus darf nicht pauschal abgeleitet werden, jede Unternehmenswebsite müsse vollständig WCAG-konform sein. Weitere Pflichten können sich aus dem konkreten Angebot, einer Konzession, einer Ausschreibung oder aus dem Zielmarkt ergeben.
Das Behindertengleichstellungsrecht wird weiterentwickelt. Die Teilrevision des BehiG befindet sich Stand September 2026 im Gesetzgebungsverfahren; vorgeschlagene Änderungen sind noch nicht automatisch geltendes Recht.
Welcher WCAG-Standard gilt in der Schweiz?
Der derzeitige eCH-0059 V3.0 referenziert WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Primärquellen zur Schweiz
Rechtslage in anderen Ländern
- Schweiz
- Liechtenstein
- Deutschland
Hinweis
Diese Informationen geben einen Überblick über die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit und stellen keine Rechtsberatung dar. Welche gesetzlichen Pflichten im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von Organisation, Angebot, Zielgruppe und Rechtsraum ab.
Stand: September 2026
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