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    Rechtslage · Österreich

    Digitale Barrierefreiheit in Österreich: BaFG, WZG und WCAG

    In Österreich gelten unterschiedliche Vorschriften für öffentliche Stellen und private Unternehmen. Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt den European Accessibility Act um und gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Für öffentliche Stellen gelten davon getrennte Regelungen.

    Stand der Informationen: Oktober 2026

    Welche Gesetze gelten in Österreich?

    Für öffentliche Stellen und private Unternehmen gelten unterschiedliche Regelwerke.

    Öffentliche Stellen

    • Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) auf Bundesebene
    • entsprechende landesrechtliche Vorgaben

    Private Unternehmen

    • Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

    Für welche Unternehmen gilt das BaFG?

    Das BaFG gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Es verpflichtet nicht pauschal jede Unternehmenswebsite.

    Digital besonders relevant sind beispielsweise:

    • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, darunter viele Online-Shops
    • Bankdienstleistungen für Verbraucher
    • elektronische Kommunikationsdienste
    • E-Books und zugehörige Software
    • bestimmte Personenverkehrsdienste
    Sozialministeriumservice: Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz(öffnet in einem neuen Tab)

    Gibt es Ausnahmen und Übergangsbestimmungen?

    Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen des BaFG für Dienstleistungen ausgenommen.

    Als Kleinstunternehmen gelten grundsätzlich Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht in gleicher Weise.

    Das BaFG enthält besondere Übergangsbestimmungen für einzelne Sachverhalte, etwa für bereits vor dem 28. Juni 2025 eingesetzte Produkte oder geschlossene Verträge. Eine allgemeine Übergangsfrist für sämtliche bestehenden Websites besteht nicht. Ob eine Übergangsbestimmung greift, ist anhand des Gesetzestexts im Einzelfall zu prüfen.

    Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)(öffnet in einem neuen Tab)

    Wer überwacht die Einhaltung des BaFG?

    Zuständige Marktüberwachungsbehörde nach dem BaFG ist das Sozialministeriumservice.

    Sozialministeriumservice: Marktüberwachung digitale Barrierefreiheit(öffnet in einem neuen Tab)

    Was gilt für öffentliche Stellen?

    Für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen gilt nicht das BaFG. Auf Bundesebene regelt das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) die Anforderungen; für Länder und Gemeinden gelten entsprechende landesrechtliche Vorgaben.

    • technische Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen
    • Erklärung zur Barrierefreiheit
    • Feedbackmechanismus

    Die FFG ist als Überwachungsstelle nach dem WZG für digitale Barrierefreiheit zuständig.

    FFG: Digitale Barrierefreiheit(öffnet in einem neuen Tab)

    Welche technischen Standards gelten?

    Gesetzliche Anforderungen, technische Normreferenzen und der WACA® Prüfstandard sind zu unterscheiden.

    Für öffentliche Stellen ist die unter der EU-Webseitenrichtlinie referenzierte EN 301 549 massgeblich; für Webinhalte entspricht dies im Kern WCAG 2.1 AA. Für das BaFG ergeben sich die Anforderungen aus dem Gesetz selbst; harmonisierte Normen können eine Konformitätsvermutung begründen.

    EN 301 549 V4.1.1 wurde im September 2026 veröffentlicht und berücksichtigt WCAG 2.2. Die Veröffentlichung einer neuen Normfassung ist von ihrer rechtlichen Referenzierung zu unterscheiden. Welche Fassung für einen konkreten Prüfauftrag massgeblich ist, hängt vom anwendbaren Regelwerk und dem vereinbarten Prüfrahmen ab.

    WACA® Prüfstandard: WACA® prüft Websites nach WCAG 2.2 AA und berücksichtigt zusätzlich die für das jeweilige Angebot relevanten gesetzlichen und technischen Anforderungen. Die WACA® Zertifizierung ist ein unabhängiges privates Prüfmodell und keine staatliche oder W3C-Zertifizierung.

    Primärquellen zu Österreich

    Hinweis

    Diese Informationen geben einen Überblick über die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit und stellen keine Rechtsberatung dar. Welche gesetzlichen Pflichten im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von Organisation, Angebot, Zielgruppe und Rechtsraum ab.

    Stand: Oktober 2026

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