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Wie prüft WACA® digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit lässt sich nicht mit einem automatischen Scan allein zuverlässig beurteilen. Viele Barrieren entstehen im Zusammenspiel von Struktur, Inhalt, Bedienbarkeit und technischer Umsetzung. WACA® kombiniert deshalb manuelle Prüfungen, unterstützende Testwerkzeuge und etablierte Prüfmethoden.
Welche Anforderungen für eine konkrete Prüfung massgeblich sind, hängt vom Wirkungsraum, von der Organisation und vom geprüften digitalen Angebot ab. WACA® führt Prüfungen für die Schweiz, Liechtenstein und den EU-Raum durch und legt den jeweiligen Prüfrahmen vor Beginn des Audits transparent fest.
Unsere Prüfgrundlagen
Welche Accessibility-Standards gelten für die verschiedenen Länder?
Als aktuelle technische Prüfbasis verwendet WACA® grundsätzlich die WCAG 2.2 auf den Konformitätsstufen A, AA und je nach Bedarf auch AAA. Zusätzlich berücksichtigen wir die Standards und regulatorischen Anforderungen, die für den jeweiligen Wirkungsraum und Anwendungsfall relevant sind.
Damit unterscheiden wir bewusst zwischen dem aktuellen technischen Accessibility-Standard und den Anforderungen, die beispielsweise in der Schweiz, in Liechtenstein oder im EU-Raum rechtlich oder normativ referenziert werden.
WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines. Die vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlichten Richtlinien definieren international etablierte Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webinhalten.
WACA® verwendet als aktuelle technische Prüfbasis die WCAG 2.2 auf den Konformitätsstufen A und AA. WCAG 2.2 erweitert WCAG 2.1 um zusätzliche Erfolgskriterien und wird vom W3C für neue und aktualisierte Accessibility-Vorhaben empfohlen.
Davon zu unterscheiden ist die rechtliche Referenzierung: Je nach Land und Anwendungsbereich können gesetzliche oder normative Vorgaben derzeit noch auf WCAG 2.1 basieren. WACA® weist deshalb bei jedem Audit transparent aus, welche technische und welche regulatorische Grundlage angewendet wurde.
W3C: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2(öffnet in einem neuen Tab)Für Prüfungen mit Wirkungsraum Schweiz prüft WACA® technisch auf Basis von WCAG 2.2 A und AA und berücksichtigt zusätzlich die für den jeweiligen Anwendungsfall relevanten Schweizer Vorgaben, insbesondere eCH-0059 sowie den anwendbaren rechtlichen Rahmen.
Für öffentliche Stellen ist insbesondere der Schweizer E-Government-Standard eCH-0059 relevant. Die derzeitige Version eCH-0059 V3.0 stützt sich für Websites und mobile Anwendungen auf WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA und enthält darüber hinaus weitere Anforderungen, beispielsweise an publizierte elektronische Dokumente, Barrierefreiheitserklärungen und Feedbackmechanismen.
Zum rechtlichen Rahmen gehören je nach Anwendungsfall unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV).
WACA® prüft technisch auf Basis von WCAG 2.2 A und AA und berücksichtigt zusätzlich die für den konkreten Schweizer Wirkungskreis relevanten Vorgaben. Im Prüfbericht wird transparent ausgewiesen, welche Anforderungen Bestandteil des jeweiligen Audits sind.
In Liechtenstein prüft WACA® technisch auf Basis von WCAG 2.2 A und AA und berücksichtigt zusätzlich das liechtensteinische Behindertengleichstellungsgesetz (BGlG) sowie die aufgrund der EWR-Mitgliedschaft relevanten europäischen Vorgaben.
Für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen enthält das liechtensteinische Behindertengleichstellungsgesetz (BGlG) konkrete Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit. Damit wurde die europäische Web Accessibility Directive, Richtlinie (EU) 2016/2102, in Liechtenstein umgesetzt.
Als derzeit rechtlich relevanter technischer Massstab für diesen Bereich wird EN 301 549 V3.2.1 herangezogen. Deren Anforderungen für Webinhalte basieren auf WCAG 2.1 Level A und AA.
WACA® verwendet ergänzend WCAG 2.2 A und AA als aktuelle technische Prüfbasis und weist im Audit transparent aus, welche liechtensteinischen bzw. europäischen Anforderungen für den konkreten Anwendungsfall berücksichtigt wurden.
Im EU-Raum richtet WACA® den Prüfrahmen nach dem jeweiligen Land, der Art der Organisation und dem geprüften Angebot aus. Relevant sind insbesondere die Web Accessibility Directive (EU) 2016/2102 und der European Accessibility Act (EAA); die technische Prüfbasis bildet WCAG 2.2 A und AA.
Für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen ist insbesondere die Web Accessibility Directive, Richtlinie (EU) 2016/2102, relevant. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen des privaten Sektors ist der European Accessibility Act (EAA), Richtlinie (EU) 2019/882, beziehungsweise dessen Umsetzung in nationales Recht zu berücksichtigen.
WACA® prüft deshalb nicht pauschal nach einem einzigen „EU-Standard“. Vor Beginn eines Audits wird bestimmt, welcher regulatorische Rahmen für das konkrete Angebot und Zielland gilt.
WCAG 2.2 A und AA bilden dabei die aktuelle technische Prüfbasis von WACA®. Ergänzend werden die relevanten Anforderungen der EN 301 549 sowie die jeweils anwendbaren nationalen Umsetzungsvorschriften berücksichtigt.
EN 301 549 dient WACA® als ergänzende europäische Referenz neben WCAG. Massgeblich ist dabei jeweils die im Wirkungsraum rechtlich referenzierte Fassung.
EN 301 549 ist der europäische Standard für Barrierefreiheitsanforderungen an Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Er umfasst neben Webinhalten auch weitere Bereiche wie Software, elektronische Dokumente, Hardware und Kommunikationsdienste und geht damit in seinem Anwendungsbereich über WCAG hinaus.
Im September 2026 wurde EN 301 549 V4.1.1 veröffentlicht. Diese neue Version integriert WCAG 2.2 als technische Grundlage für Webinhalte, Software und digitale Dokumente.
Dabei ist zwischen dem aktuellen Stand des Standards und seiner rechtlichen Referenzierung zu unterscheiden: EN 301 549 V4.1.1 ist derzeit noch nicht als neue Referenz im Amtsblatt der Europäischen Union zitiert. Für die Web Accessibility Directive ist deshalb weiterhin EN 301 549 V3.2.1 die harmonisierte Referenzfassung.
WACA® berücksichtigt bei der Festlegung des Prüfrahmens sowohl den aktuellen Stand der Technik als auch die im jeweiligen Wirkungsraum rechtlich relevante Fassung.
Den Prüfstandard legt WACA® vor Beginn jedes Audits individuell fest – abhängig von Wirkungsraum, Organisation, digitalem Angebot und den anwendbaren rechtlichen und technischen Vorgaben.
Dabei berücksichtigen wir insbesondere:
- Wirkungsraum und Zielländer des digitalen Angebots
- Art der Organisation, beispielsweise öffentliche oder private Stelle
- Art des digitalen Produkts oder der Dienstleistung
- einschlägige gesetzliche und regulatorische Vorgaben
- anwendbare Accessibility-Standards
- vereinbarte Prüf- bzw. Zertifizierungsgrundlage
Dadurch ist nachvollziehbar dokumentiert, gegen welche Anforderungen geprüft wurde und worauf sich die Bewertung bzw. eine allfällige Zertifizierung bezieht.
UNSERE PRÜFMETHODIK
Welche Tools werden eingesetzt für die Accessibility-Tests?
Eine seriöse Accessibility-Prüfung hat zu einem hohen Masse manuell zu erfolgen. Zur Unterstützung arbeitet WACA® mit einer Vielzahl etablierter Accessibility-Tools. Je nach Technologie, Plattform und Prüfziel kommen unterschiedliche Werkzeuge und Prüfmethoden zum Einsatz.
Manuelle Prüfung
Zentrale Seiten, Komponenten, Zustände und Nutzerprozesse werden fachlich beurteilt.
Tastaturprüfung
Keyboard-only, Fokusreihenfolge, sichtbarer Fokus, Tastaturfallen und Bedienbarkeit interaktiver Elemente.
Screenreader-Tests und assistive Technologien
NVDA, JAWS, wo sinnvoll, VoiceOver und je nach Prüfgegenstand weitere assistive Technologien.
Automatisierte Checks
Zum Beispiel axe und WAVE – ergänzend, jedoch nie als alleinige Prüfgrundlage.
Browser-Tests
Chrome, Firefox und je nach Fragestellung weitere Browser sowie Accessibility Tree und Browser DevTools.
Responsive Tests
Desktop, mobile, Zoom, Reflow und unterschiedliche Viewports.
Formular- und Interaktionsprüfung
Formulare, Fehlermeldungen, Dialoge, Menüs, Tabs, Akkordeons, Modals, Statusänderungen und wichtige End-to-End-Prozesse.
Semantische und redaktionelle Inhaltsprüfung
Struktur, Überschriften, Listen, Alternativtexte, Tabellen, verständliche Beschriftungen, semantische Auszeichnung und redaktionelle Accessibility-Aspekte, technischer und redaktioneller Kontext.
Werkzeuge unterstützen die Prüfung. Die Bewertung eines Erfolgskriteriums erfolgt jedoch nicht allein aufgrund eines automatisierten Tool-Ergebnisses. Die konkrete Prüfumgebung wird passend zum Prüfgegenstand gewählt; nicht jedes Werkzeug kommt bei jedem Auftrag zum Einsatz.
- Automatisierte und technische Unterstützung
- axe DevToolsWAVEBrowser DevToolsAccessibility TreeW3C Validator, wo sinnvoll
- Assistive Technologien
- NVDAJAWSVoiceOver
- Interaktion
- Keyboard-only TestingFokus- und Interaktionsprüfung
- Visuelle Prüfung
- Contrast- und Color-Contrast-ToolsFarbfehlsichtigkeits-Emulatoren
- PAC – PDF Accessibility CheckerAdobe Acrobat Pro
- Browser
- ChromeFirefoxSafari oder Edge abhängig vom Prüfgegenstand
PDF-Dokumente können Bestandteil einer Accessibility-Prüfung durch WACA sein. Je nach Auftrag prüfen wir PDFs manuell und mit spezialisierten Werkzeugen auf relevante Barrieren. Dazu gehören insbesondere Dokumentstruktur, Lesereihenfolge, Alternativtexte, Formulare und die Nutzbarkeit mit assistiven Technologien.
- Tagging und Struktur
- Semantische Dokumentstruktur und korrekte Auszeichnung
- Lesereihenfolge
- Logische Reihenfolge der Inhalte für assistive Technologien
- Alternativtexte
- Textalternativen für relevante Grafiken und visuelle Inhalte
- Semantische Auszeichnung
- Zum Beispiel Überschriften, Listen, Tabellen und weitere Strukturelemente
- Formularfelder
- Beschriftungen, Bedienbarkeit und semantische Zuordnung
- Screenreader-Nutzung
- Nutzbarkeit und Verständlichkeit mit assistiven Technologien
- Dokumentensprache
- Korrekte Auszeichnung der verwendeten Sprache
Zur Unterstützung der PDF-Prüfung setzen wir unter anderem den PAC (PDF Accessibility Checker) sowie Adobe Acrobat Pro ein. Wichtig: Ein automatisierter PAC-Check allein belegt weder vollständige PDF-Barrierefreiheit noch PDF/UA-Konformität. Die manuelle fachliche Beurteilung bleibt erforderlich.
Infos für die Erstellung eines PDFs unter Checkliste «Barrierefreie PDFs».
Wie tief werden PDFs geprüft?
Im Quick Check werden relevante PDF-Dokumente im Rahmen der vereinbarten Stichprobe exemplarisch betrachtet. Bei einem Zertifizierungs-Audit richtet sich die Auswahl und Prüftiefe nach dem definierten Prüfgegenstand und Scope.
Repräsentative Seitenauswahl
Nicht zufällig, sondern repräsentativ
Damit ein Quick Check oder Zertifizierungs-Audit aussagekräftig ist, erfolgt die Auswahl der geprüften Seiten nicht zufällig. WACA prüft repräsentative Seitentypen und zentrale Nutzungsszenarien, um typische Barrieren möglichst umfassend sichtbar zu machen.
Dazu gehören je nach Angebot unter anderem:
- Startseite
- Inhaltsseiten
- Formulare
- Suchfunktionen
- Navigation
- Login-Bereiche
- Prozessstrecken (z. B. Checkout, Anmeldung, Anfrage)
Ziel ist es, nicht nur einzelne Fehler zu finden, sondern strukturelle Muster und wiederkehrende Barrieren im Gesamtangebot zu erkennen.
So läuft eine Prüfung ab
Vier Schritte – von Briefing bis Re-Review
Briefing & Scope
Sie definieren Ziel, Umfang und relevante Nutzerrollen.
Prüfung
Unsere Experten prüfen Ihr Angebot manuell und technisch.
Ergebnis & Übergabe
Sie erhalten einen strukturierten Report mit priorisierten Findings.
Umsetzung & Re-Review
Nach Behebung relevanter Punkte validieren wir die Verbesserungen.
Quick Check vs. Zertifizierungs-Audit
Zwei Tiefen – ein gemeinsames Ziel
Quick Check
- explorativ
- stichprobenbasiert
- schnelle Standortbestimmung
- Fokus auf grösste Hebel
- ideal als Einstieg
Readiness-/Zertifizierungs-Audit
- vertieft
- systematisch
- umfassende Konformitätsprüfung
- detaillierte Dokumentation
- Vorbereitung auf Zertifizierung
Interne Standortbestimmung vs. veröffentlichbare Prüfung
Nicht jede Prüfung verfolgt dasselbe Ziel. Ein WACA Quick Check dient primär der internen Orientierung und Priorisierung. Ein vertieftes Zertifizierungs-Audit oder eine Zertifizierung kann – je nach Umfang und Ergebnis – als belastbare Grundlage für externe Kommunikation, Qualitätssicherung oder formale Nachweise dienen.
Je nach Zielsetzung stimmen wir das Prüfverfahren und die Prüftiefe individuell auf Ihre Organisation ab.
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung unserer Prüfverfahren
WACA arbeitet nach transparenten und nachvollziehbaren Prüfprinzipien. Unsere Prüfverfahren basieren auf etablierten internationalen Standards und werden intern sowie durch externe Fachexpertise kontinuierlich weiterentwickelt.
Je nach Prüfart erfolgt zusätzlich eine fachliche Qualitätssicherung durch spezialisierte Accessibility-Experten.
So stellen wir sicher, dass unsere Bewertungen konsistent, belastbar und praxisnah bleiben.
Dokumentation
Wie werden Findings im Zertifizierungs-Audit (inkl. Readiness) dokumentiert?
Jede identifizierte Barriere wird strukturiert dokumentiert. Dabei erfassen wir:
- betroffene Seite oder Komponente
- betroffene Anforderung (WCAG / EN 301 549)
- Beschreibung des Problems
- Auswirkung auf Nutzende
- Priorisierung
- konkrete Handlungsempfehlung
Diese granulare Dokumentation erleichtert Teams die direkte Weiterverarbeitung in Design, Entwicklung und Content.
Von der Prüfung zur Umsetzung
Prüfung ist kein Endpunkt
WACA versteht Prüfung nicht als Endpunkt. Unsere Reports sollen nicht nur Probleme sichtbar machen, sondern konkrete Verbesserungen ermöglichen. Auf Wunsch unterstützen wir bei:
- Priorisierung
- Umsetzung
- Review einzelner Komponenten
- Monitoring
- Accessibility Statements
- Vorbereitung auf Zertifizierung
So wird aus einer Standortbestimmung ein nachvollziehbarer Verbesserungsprozess.
Unser Prinzip
Haltung vor Perfektion
Digitale Barrierefreiheit ist ein Entwicklungsprozess. WACA® verfolgt einen pragmatischen Ansatz: Nicht alles muss sofort perfekt sein. Wichtig ist, die grössten Barrieren zu erkennen, Prioritäten zu setzen und nachhaltige Verbesserungen umzusetzen.
Darum kombiniert WACA® fundierte Prüfmethodik mit realistischer Umsetzbarkeit – vom Quick Check über das Re-Review bis hin zur Zertifizierung.
Sie möchten wissen, wo Sie aktuell stehen?
Starten Sie mit einem WACA Quick Check und erhalten Sie eine fundierte Standortbestimmung Ihrer digitalen Barrierefreiheit.
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