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    Rechtslage · Deutschland

    Digitale Barrierefreiheit in Deutschland: BITV, BFSG und WCAG

    In Deutschland gelten unterschiedliche Vorschriften für öffentliche Stellen und private Unternehmen. Für öffentliche Stellen bestehen seit mehreren Jahren konkrete Anforderungen. Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zudem bestimmte private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen.

    Stand der Informationen: September 2026

    Welche Gesetze gelten in Deutschland?

    Für öffentliche Stellen und private Unternehmen gelten unterschiedliche Regelwerke.

    Öffentliche Stellen

    • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
    • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
    • entsprechende Landesgesetze und Landesverordnungen

    Private Unternehmen

    • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
    • Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV)

    Was müssen öffentliche Stellen erfüllen?

    Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen müssen grundsätzlich barrierefrei gestaltet werden. Für Bundesstellen konkretisieren BGG und BITV 2.0 die Anforderungen.

    • technische Barrierefreiheit
    • Erklärung zur Barrierefreiheit
    • Feedbackmechanismus
    • Hinweise auf Schlichtungs- beziehungsweise Durchsetzungsverfahren

    Bei Landes- und Kommunalbehörden gelten zusätzlich beziehungsweise teilweise entsprechende Landesregelungen.

    Für welche Unternehmen gilt das BFSG?

    Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden. Es verpflichtet nicht pauschal jede Unternehmenswebsite.

    Digital besonders relevant sind beispielsweise:

    • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, darunter viele Online-Shops
    • bestimmte Bankdienstleistungen für Verbraucher
    • Telekommunikationsdienste
    • bestimmte digitale Personenverkehrsdienste
    • E-Books und zugehörige Software
    • weitere ausdrücklich vom BFSG erfasste Produkte und Dienstleistungen

    Sind kleine Unternehmen vom BFSG ausgenommen?

    Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG von den entsprechenden Anforderungen ausgenommen.

    Als Kleinstunternehmen gelten grundsätzlich Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.

    Diese Ausnahme gilt nicht pauschal für sämtliche Produkte und sämtliche BFSG-Sachverhalte. Für Hersteller, Einführer und Händler von Produkten gelten eigene Bestimmungen.

    Muss ein Online-Shop barrierefrei sein?

    Ein Online-Shop kann seit dem 28. Juni 2025 unter das BFSG fallen, wenn er Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbietet und keine gesetzliche Ausnahme greift.

    Die Anforderungen beschränken sich nicht auf einen einzelnen Button oder den Checkout. Sie betreffen die digitalen Funktionen und Prozesse, die für das Anbahnen und Abschliessen des Verbrauchervertrags erforderlich sind.

    Welche technischen Standards gelten?

    Die BFSG-Anforderungen lassen sich nicht mit dem pauschalen Satz «WCAG 2.2 AA ist gesetzlich vorgeschrieben» zusammenfassen.

    Die technischen Anforderungen ergeben sich aus dem BFSG, der BFSGV sowie den europäischen Barrierefreiheitsanforderungen. Harmonisierte Normen oder technische Spezifikationen können eine Konformitätsvermutung begründen. Für Webinhalte spielen WCAG-Anforderungen und EN 301 549 eine zentrale Rolle; welche Fassung rechtlich referenziert ist, muss für den konkreten Anwendungsfall geprüft werden.

    WACA® Prüfstandard: WACA® prüft Websites nach WCAG 2.2 AA und berücksichtigt zusätzlich die für das jeweilige Angebot relevanten gesetzlichen und technischen Anforderungen. Die WACA® Zertifizierung ist ein unabhängiges privates Prüfmodell und keine staatliche oder W3C-Zertifizierung.

    Primärquellen zu Deutschland

    Hinweis

    Diese Informationen geben einen Überblick über die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit und stellen keine Rechtsberatung dar. Welche gesetzlichen Pflichten im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von Organisation, Angebot, Zielgruppe und Rechtsraum ab.

    Stand: September 2026

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