Zuletzt aktualisiert am

    Wissen

    Was ist digitale Barrierefreiheit?

    Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und Software von möglichst vielen Menschen genutzt werden können – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder der Art, wie sie Technologie nutzen.

    Konkret bedeutet das: Inhalte müssen verständlich formuliert, Kontraste ausreichend, Formulare bedienbar und Funktionen auch mit Tastatur, Screenreader oder anderen Hilfsmitteln nutzbar sein. Ziel ist, dass niemand aufgrund von Barrieren ausgeschlossen wird.

    Barrierefreies Design dient nicht nur den 20% Menschen mit Behinderung, sondern es verbessert die Nutzbarkeit für jeden. Auch bei temporären und situativen Einschränkungen, etwa durch eine Verletzung, Stress, Müdigkeit oder blendendes Sonnenlicht.

    In vielen Ländern ist es darum gesetzlich vorgeschrieben.

    Warum digitale Barrierefreiheit?

    Barrierefreiheit schafft wirtschaftliche Vorteile

    Digitale Produkte, die für alle funktionieren, erreichen mehr Nutzer, reduzieren Abbrüche und stärken Vertrauen.

    22%

    der Schweizer Bevölkerung leben mit einer Form von Behinderung

    ca. 1.9 Mio. Menschen

    1/3

    der über 65-Jährigen haben Schwierigkeiten mit digitalen Anwendungen

    wachsende Zielgruppe

    500'000+

    Menschen in der Schweiz haben Sehbeeinträchtigungen

    benötigen Screenreader

    1 Mio.+

    Menschen haben Schwierigkeiten mit komplizierter Sprache

    brauchen Leichte Sprache

    All diese Menschen verlassen Webseiten, die sie nicht nutzen können – und kaufen woanders. Wer seine Website zugänglich gestaltet, spricht diese Gruppe gezielt an und hebt sich von Mitbewerbern ab, die das nicht tun.

    Barrierefreiheit verbessert aber nicht nur die Nutzbarkeit für Menschen mit Einschränkungen. Klare Strukturen, lesbare Schriften und verständliche Texte machen eine Seite für alle angenehmer. Das reduziert Absprungraten und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Besucher das finden, was sie suchen.

    Einige Grundlagen guter Barrierefreiheit – etwa semantische Strukturen, verständliche Seitentitel oder sinnvoll beschriftete Inhalte – unterstützen zugleich eine technisch saubere und gut strukturierte Website. Barrierefreiheit ist jedoch kein direkter Ersatz für Suchmaschinenoptimierung und garantiert kein besseres Ranking.

    Schliesslich wird digitale Zugänglichkeit in vielen Ländern zunehmend gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen, die jetzt investieren, vermeiden künftige Nachbesserungen unter Zeitdruck – und zeigen gleichzeitig, dass ihnen alle Kunden gleich wichtig sind.

    • Reichweite vergrössern
    • Nutzbarkeit für alle verbessern
    • Technische und strukturelle Qualität verbessern
    • Absprungraten und Supportkosten reduzieren
    • Vertrauen und Markenloyalität stärken
    • Qualität der Webseite steigern
    • Wettbewerbsvorteile sichern
    • Regulatorische Anforderungen frühzeitig adressieren

    Eine unzugängliche Website schliesst Menschen aktiv aus

    Für Betroffene geht es nicht um Komfort, sondern um grundlegende Teilhabe:

    Bewerbungen
    Steuererklärungen
    Arzttermine
    Ausbildung
    Banking
    Behördenkommunikation
    Einkaufen
    Soziale Kontakte

    «Wir lassen niemanden zurück.»

    Rechtliche Lage

    Europäische Union

    Seit dem 28. Juni 2025 gelten im Rahmen des European Accessibility Act Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter E-Commerce, Verbraucherbanking, elektronische Kommunikation und bestimmte Verkehrsdienstleistungen.

    Für Schweizer Unternehmen kann der EAA relevant sein, wenn sie vom Gesetz erfasste Produkte oder Dienstleistungen im EU-Markt anbieten. Umfang, Übergangsregelungen und Ausnahmen hängen vom konkreten Angebot ab.

    Schweiz

    Für das Gemeinwesen und konzessionierte Unternehmen bestehen bereits gesetzliche Anforderungen an die Gleichstellung und digitale Zugänglichkeit. Der Standard eCH-0059 konkretisiert Accessibility für digitale Angebote des Gemeinwesens.

    Für private Unternehmen bestehen derzeit nicht pauschal dieselben Vorgaben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln sich jedoch weiter: Die laufende Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) sieht unter anderem einen stärkeren Schutz beim Zugang zu öffentlich angebotenen Dienstleistungen Privater vor.

    Die gesetzlichen Unterschiede zwischen der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland erklärt unser Wissensbereich Rechtslage digitale Barrierefreiheit.

    Wer ist betroffen?

    Barrierefreiheit betrifft uns alle

    Es geht nicht nur um dauerhafte Behinderungen – sondern um alltägliche Situationen, die jeden treffen können.

    Bei Barrierefreiheit denkt man oft zuerst an Menschen mit einer dauerhaften Behinderung – an blinde Nutzer, die Screenreader verwenden, oder gehörlose Menschen, die auf Untertitel angewiesen sind. Das ist richtig, aber die Gruppe ist viel grösser.

    Auch Menschen mit einer vorübergehenden Einschränkung profitieren: ein gebrochenes Handgelenk, eine Augenoperation oder ein Hörsturz machen digitale Barrieren plötzlich sehr konkret. Hinzu kommen situative Einschränkungen, die jeden treffen: ein Bildschirm in der Sonne, schlechte Internetverbindung, oder eine laute Umgebung, in der kein Ton abgespielt werden kann.

    Nicht zuletzt ist die alternde Bevölkerung eine wichtige Gruppe: Viele ältere Menschen lesen lieber grössere Schrift, haben weniger Erfahrung mit komplexen Interfaces oder brauchen mehr Zeit beim Navigieren. Sie sind keine Randgruppe – sie sind ein wachsender Teil jeder Nutzerschaft. Rechnet man alle diese Gruppen zusammen, spricht man nicht mehr von einer Minderheit. Barrierefreiheit betrifft letztlich jeden – zu einem anderen Zeitpunkt, in einer anderen Situation.

    Die verschiedenen Arten von Barrieren

    Permanent
    Temporär
    Situativ
    Berühren
    Ein Arm
    Armverletzung
    Baby auf dem Arm
    Sehen
    Blind
    Grauer Star
    Grelles Sonnenlicht
    Hören
    Gehörlos
    Ohrentzündung
    Lauter Bahnhof

    Quelle: angelehnt an Darstellung von Microsoft Inclusive Design

    → Mindestens 20% profitieren direkt – alle anderen indirekt.

    Nahporträt eines lächelnden älteren Mannes mit grauem Haar und runder Brille vor einer hellen Wand.
    KI-generiert – aber aus dem wahren Leben
    Sehbehinderung – Makuladegeneration
    Dr. Hans-Peter ZürcherEhem. CEO eines Pharmaunternehmens

    "Ich habe 40 Jahre lang Unternehmen geführt, Millionenentscheidungen getroffen. Heute kann ich nicht mal mehr meine eigenen E-Mails lesen. Wenn Websites nicht zugänglich sind, bin ich ausgesperrt."

    50'000+ Menschen in der Schweiz leiden an Makuladegeneration.

    Dr. Hans-Peter Zürcher ist nur ein Beispiel. Weitere Zahlen und Perspektiven

    Junge Frau mit Brille lächelt vor einem Whiteboard mit bunten Post-its in einem Coworking-Raum.
    KI-generiert – aber aus dem wahren Leben
    Neurodivergenz – ADHS
    Nina FreiStartup-Gründerin

    "Mein ADHS hat mir geholfen, ein Unternehmen zu gründen – die Energie, die Kreativität, das Querdenken. Aber es macht mich auch wahnsinnig, wenn ich ein Formular ausfüllen muss und die Seite plötzlich springt oder mich mit Pop-ups bombardiert. Dann bin ich weg. Für immer. Unternehmen verlieren Kunden wie mich, ohne es zu wissen."

    5–7% der Schweizer Bevölkerung haben ADHS – bis zu 500'000 Personen.

    Nina Frei ist nur ein Beispiel. Weitere Zahlen und Perspektiven

    Junger Mann mit Brille, kurzem braunem Haar und Bart lächelt; im Hintergrund eine helle Universitätshalle mit Studierenden.
    KI-generiert – aber aus dem wahren Leben
    Farbfehlsichtigkeit
    Lukas MeierMathematikstudent, ETH Zürich

    "Rot, Orange, Grün – für mich ist das alles dasselbe. Dashboards, die nur auf Farben setzen, schliessen mich komplett aus."

    8% aller Männer sind farbfehlsichtig – über 350'000 Menschen in der Schweiz.

    Lukas Meier ist nur ein Beispiel. Weitere Zahlen und Perspektiven

    Ältere Frau mit weissem Haar und Brille sitzt lächelnd in einem Sessel vor einer Bücherwand mit gerahmten Fotos.
    KI-generiert – aber aus dem wahren Leben
    Ältere Nutzer
    Ruth MüllerPensionierte Lehrerin

    "Meine Enkel sagen immer 'Oma, das ist doch einfach'. Aber für mich ist nichts einfach. Die Schrift ist zu klein, die Buttons zu nah beieinander, und wenn ich was falsch klicke, finde ich nicht mehr zurück. Dann fühle ich mich dumm – obwohl ich 50 Jahre lang gearbeitet habe."

    1.6 Mio Menschen in der Schweiz sind über 65 Jahre alt. Bis 2040 werden es 2.7 Millionen sein.

    Ruth Müller ist nur ein Beispiel. Weitere Zahlen und Perspektiven

    Junger Mann mit Brille und kurzen blonden Haaren am Schreibtisch vor zwei Bildschirmen mit Programmiercode, im Hintergrund Berge.
    KI-generiert – aber aus dem wahren Leben
    Neurodivergenz – Autismus
    Tobias MeierSoftware-Entwickler bei einer Grossbank

    "Ich entwickle selbst Software – und trotzdem scheitere ich an vielen Websites. Nicht weil ich sie nicht verstehe, sondern weil sie inkonsistent sind. Ein Button, der mal links, mal rechts ist. Farben, die sich ändern. Das kostet mich Energie, die ich nicht habe. Gute Struktur ist für mich wie Sauerstoff."

    1–2% der Bevölkerung sind im Autismus-Spektrum – ca. 85'000–170'000 Menschen in der Schweiz.

    Tobias Meier ist nur ein Beispiel. Weitere Zahlen und Perspektiven

    Wie Barrierefreiheit umsetzen?

    WCAG: Der internationale Standard für Barrierefreiheit

    Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für digitale Barrierefreiheit. Sie basieren auf vier Grundprinzipien – POUR.

    Die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, sind der internationale Standard für digitale Barrierefreiheit. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt und definieren, wie Webseiten und Apps gestaltet sein müssen, damit sie für möglichst viele Menschen nutzbar sind. Der Standard ist in vier Grundprinzipien gegliedert: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

    P

    Perceivable / Wahrnehmbar

    Informationen und Bedienelemente müssen so dargestellt werden, dass sie von allen wahrgenommen werden können.

    O

    Operable / Bedienbar

    Die Benutzeroberfläche und Navigation müssen mit verschiedenen Eingabemethoden bedienbar sein.

    U

    Understandable / Verständlich

    Informationen und Bedienung müssen verständlich sein – in Sprache, Struktur und Verhalten.

    R

    Robust / Robust

    Inhalte müssen so robust sein, dass sie von verschiedenen Technologien interpretiert werden können.

    Konkret bedeutet das zum Beispiel: Bilder brauchen Alternativtexte für Screenreader, Videos benötigen Untertitel, und die gesamte Navigation muss per Tastatur funktionieren, falls keine Maus bedient werden kann. Die aktuelle Version ist WCAG 2.2, an Version 3.0 wird bereits gearbeitet. Der Standard ist in drei Konformitätsstufen unterteilt – A, AA und AAA – wobei Stufe AA in den meisten gesetzlichen Regelungen als Mindestanforderung gilt.

    Barrierefreiheit ist mehr als WCAG – aber nicht alles ist Teil einer WCAG-Prüfung

    WCAG definiert überprüfbare Anforderungen an digitale Barrierefreiheit. Darüber hinaus können weitere Bedürfnisse relevant sein – etwa besonders verständliche Sprache, individuelle Anpassungsmöglichkeiten oder Aspekte kognitiver Usability.

    WACA® trennt deshalb klar zwischen WCAG-Konformität, regulatorischen Zusatzanforderungen und weiterführendem Inclusive Design.

    • WCAG-Konformität

      Überprüfbare Anforderungen der WCAG.

    • Regulatorische Zusatzanforderungen

      Zusätzliche Anforderungen, die sich abhängig von Organisation, Angebot und regulatorischem Kontext ergeben können.

    • Weiterführendes Inclusive Design

      Bedürfnisse und Qualitätsmerkmale, die über eine reine WCAG-Konformitätsprüfung hinausgehen können.

    WCAG 2.2 Level AA

    Für die meisten Organisationen ist Level AA der angestrebte Standard – und oft auch die gesetzliche Anforderung. Wir helfen Ihnen, Schritt für Schritt dieses Ziel zu erreichen.

    Unsere Leistungen ansehen

    Perspektiven, ihre Barrieren und mögliche Lösungen

    Typische Barrieren
    • Bilder ohne Alternativtext
    • Geringe Kontraste
    • Nur visuell vermittelte Infos
    Mögliche Lösungen
    • Screenreader-Kompatibilität
    • Hohe Kontraste
    • Alternativtexte für Bilder
    Typische Barrieren
    • Kleine Klickflächen
    • Nur Maussteuerung
    • Zeitlimits bei Eingaben
    Mögliche Lösungen
    • Tastaturnavigation
    • Grosse Klickflächen
    • Ausreichend Zeit für Eingaben
    Typische Barrieren
    • Videos ohne Untertitel
    • Audioinhalte ohne Transkript
    • Akustische Signale
    Mögliche Lösungen
    • Untertitel für Videos
    • Transkripte für Audio
    • Visuelle Benachrichtigungen
    Typische Barrieren
    • Ablenkende Animationen
    • Unvorhersehbare Navigation
    • Überladene Seiten
    Mögliche Lösungen
    • Reduzierte Ablenkungen
    • Klare Strukturen
    • Anpassbare Animationen
    Typische Barrieren
    • Komplizierte Sprache
    • Unklare Hierarchien
    • Inkonsistente Layouts
    Mögliche Lösungen
    • Einfache Sprache
    • Klare Hierarchien
    • Konsistente Navigation
    Typische Barrieren
    • Zu kleine Schriften
    • Geringe Kontraste
    • Komplexe Bedienung
    Mögliche Lösungen
    • Grössere Schriften
    • Hohe Kontraste
    • Einfache Bedienung
    Typische Barrieren
    • Fachjargon
    • Komplexe Satzstrukturen
    • Kulturspezifische Referenzen
    Mögliche Lösungen
    • Einfache Satzstrukturen
    • Vermeidung von Fachjargon
    • Visuelle Unterstützung
    Typische Barrieren
    • Unklare Fehlermeldungen
    • Keine Speicherfunktion
    • Versteckte Hilfe
    Mögliche Lösungen
    • Klare Fehlermeldungen
    • Speicherfunktionen
    • Sichtbare Hilfe-Optionen